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Informationen für Schleswig-Holstein

I Entscheidung für den Prozess

Schulischer Kinderschutzauftrag

Schule hat neben einem Bildungsauftrag auch einen eigenen Erziehungsauftrag, Bildung ohne Erziehung ist nicht denkbar. Da Erziehung immer das Kindeswohl im Auge haben muss, hat Schule einen wichtigen Handlungsauftrag beim Kinder- und Jugendschutz. Schule ist die einzige pädagogische Institution, die Zugang zu allen Kindern hat, und sie hat diesen viele Stunden am Tag und über viele Jahre hinweg.

Lehrerinnen, Lehrer und andere pädagogische Fachkräfte kommen intensiv in Kontakt mit Mädchen und Jungen und haben deshalb vielfältige Möglichkeiten, gefährdende Lebenssituationen von Kindern wahrzunehmen, Unterstützung anzubieten und weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Viele Schulen erfüllen ihren Kinderschutzauftrag schon lange engagiert und kompetent. Manche Schulen sind noch unsicher bezüglich Gegenstand und Umfang des schulischen Kinderschutzauftrags.

Schule hat auch eine Reihe von Möglichkeiten, um präventiv zu handeln, die sie in vielen Bereichen bereits nutzt. Manche Schulen verfügen im Bereich der pädagogischen Prävention über einen ansehnlichen Erfahrungsschatz. Sie führen beispielsweise regelmäßige präventive Projekttage durch, laden externe Fachleute zu Workshops in einzelnen Klassen ein oder gestalten Unterrichtseinheiten zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch, über die Risiken, die sich aus der Nutzung der digitalen Medien ergeben können, aber auch über den grenzwahrenden Umgang in der Klasse. Bei der institutionellen Prävention, also der Entwicklung eines umfassenden Schutzkonzepts, stehen die meisten Schulen hingegen noch am Anfang. Die Idee, dass Prävention nicht nur in der Erziehung stattfinden, sondern sich in den Strukturen der Schule niederschlagen sollte, ist noch relativ neu.

Rechtliche Vorgaben

Kinder- und Jugendschutz ist inzwischen in den Schulgesetzen aller Länder verankert und auch die Kultusministerkonferenz der Länder betont seit vielen Jahren die Verantwortung von Schulen für Prävention und Intervention zu sexuellem Missbrauch (siehe Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz unter diesem Link) Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat am 26. Februar 2016 die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt“ befürwortet sowie deren Umsetzung in den Ländern empfohlen.

Diese rechtlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen bedeuten aber noch lange nicht, dass Schulen sich tatsächlich schon in der Lage sehen, sie auch ausreichend umzusetzen. Und dies gilt besonders für das Themenfeld sexualisierte Gewalt, obwohl man angesichts der Prävalenz davon ausgehen muss, dass in jeder Klasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Ein Grund für die fehlende Umsetzung ist sicherlich, dass sexueller Missbrauch ein Thema ist, das Beunruhigung, Befürchtungen, aber auch Abscheu und deshalb Abwehr auslöst. 

Alle profitieren

Eine wichtige Frage ist also, was Schulen brauchen, um sich intensiver mit dem Thema sexualisierte Gewalt zu befassen und sich auf den Weg zu machen, ein Schutzkonzept zu erarbeiten.

Verantwortliche werden sich vielleicht fragen: „Was haben wir davon – außer Arbeit?“ Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen aktiv Hilfestellung zu leisten, hat tatsächlich auch jede einzelne Kollegin und jeder einzelne Kollege etwas davon, nämlich Verhaltens- und Handlungssicherheit. Die Erfahrung zeigt, dass – bedingt durch die öffentlichen Debatten um sexuellen Missbrauch (in Bildungsinstitutionen) – viel Verunsicherung auch in Schulen herrscht. Fragen wie: „Darf ich als männlicher Lehrer noch allein mit einer Schülerin in einem geschlossenen Raum sein?“, „Ist es okay mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern zu chatten?" oder „Darf ich ein trauriges oder verletztes Kind zum Trost in den Arm nehmen?“ verunsichern aktuell viele – vor allem männliche – Kollegen.

Berichte aus Studienseminaren zeigen, dass hier inzwischen manchmal vermittelt wird, man dürfe Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht körperlich berühren und Vier-Augen-Situationen seien generell nur bei geöffneter Tür statthaft. Solche scheinbar naheliegenden und einfachen Regeln sind letztlich zu einfach. Sie nutzen kaum dem Kinderschutz und sind eher kontraproduktiv. Wenn sich ein Mädchen etwa einer Lehrkraft anvertrauen will, weil sie zu Hause Gewalt erlebt, braucht sie dafür eine vertrauliche und ungestörte Situation – zu zweit bei geschlossener Tür! Ein verletzter oder trauriger Schüler braucht Trost, auch in Form von Körperkontakt. Und nicht zuletzt ist es in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen unrealistisch und pädagogisch falsch, ihnen Körperkontakt zu verweigern. Schulische Pädagogik als Erziehungsauftrag braucht Beziehung und diese braucht Nähe.

Wie aber professionelle Nähe im jeweiligen Arbeitsbereich aussehen sollte, lässt sich nicht in wenigen allgemeingültigen Regeln zusammenfassen. Sie sieht bei Kindern anders aus als bei Jugendlichen und bei Kindern mit Behinderungen anders als bei jenen ohne Assistenzbedarf. Deshalb ist jede Schule gefordert, sich mit dem Thema zu befassen, um Verhaltenssicherheit für die Mitarbeitenden zu entwickeln und Mädchen und Jungen ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, wann ihre Grenzen überschritten werden. 

Von der Entwicklung eines Schutzkonzepts profitieren also die Schülerinnen und Schüler, aber auch das Kollegium (Hier und im Weiteren meint der Begriff Kollegium nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch alle anderen pädagogischen Beschäftigten der Schule.) und damit die ganze Schule. Kinder, die Hilfe bei privaten Problemen bekommen, bringen auch weniger Unruhe in die Schule und haben – das belegen Studien eindeutig – deutlich bessere Lernerfolge. Auch für Eltern ist die Entscheidung für die Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor sexueller Gewalt ein wichtiges Signal der Schule: Dem Schutz ihrer Kinder wird hier höchste Bedeutung beigemessen. 

Dennoch kann es in Schulen Bedenken geben, sich auf einen solchen – anspruchsvollen und arbeitsintensiven – Prozess einzulassen, denn er kostet Zeit, er kostet Geld und er braucht Fachkompetenz. Aus diesem Grund spielt die Leitung eine entscheidende Rolle. Sie muss initiativ und unterstützend sein. Eine Schutzkonzept-Entwicklung, die nicht „von oben“ getragen wird, versickert schnell zwischen anderen Alltagsanforderungen und ein fertiges Schutzkonzept wird nicht im Schulalltag „leben“, wenn dies nicht ein zentrales Anliegen der Leitung und auch der Schulkonferenz bzw. des Schulvorstands ist. Und die Schule muss es nicht allein schaffen. Sie kann sich – vom Beginn des Prozesses an – Unterstützung von externen Fachkräften holen, die den Prozess moderieren und begleiten (siehe Bestandteile/Kooperation).

Tipps

Literatur

  • Zimmermann, Julia (2019): „Kinderschutz an Schulen – Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zu den Erfahrungen mit dem Bundeskinderschutzgesetz“. Hrsg. Deutsches Jugendinstitut
    Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
  • Merten, Roland (2011): „Schule und Kinder- und Jugendschutz“ in: KJug-Zeitschrift, Heft 3/2011, S. 75ff. Zum Download

Zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten gibt es inzwischen vielfältige Materialien. Ein Beispiel für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Behindertenhilfe, das zwar nicht direkt auf Schule übertragbar ist, jedoch nützliche Anregungen enthält:

  • Eberhardt, Bernd/Naasner, Annegret/Nitsch, Matthias (Hrsg.) (2016): „Handlungsempfehlungen zur Implementierung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe“ Erfahrungen und Ergebnisse der Bundesweiten Fortbildungsoffensive 2010–2014. Düsseldorf. Zum Download
Bundesland Schleswig-Holstein

Entscheidung für den Prozess

Grundsätzlich haben Schulen in Schleswig-Holstein den gesetzlichen Auftrag, effektiven Kinderschutz sicherzustellen. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Etablierung eines spezifischen Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt besteht nicht. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, das Thema „Prävention von sexuellem Missbrauch“ in das generelle pädagogische Präventionskonzept zu implementieren. 

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II Bildung einer Projektgruppe

Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist ein längerer Prozess der Organisationsentwicklung. Damit er nicht im Sande verläuft oder neben all den anderen Themen und Herausforderungen, die an Schule herangetragen werden, zu einer Überforderung wird, ist es zu empfehlen, eine verantwortliche Projektgruppe einzusetzen, die den Prozess steuert und verantwortet. Idealerweise wird zudem von Anfang an eine externe Fachkraft einbezogen – aus einer Fachstelle zu sexualisierter Gewalt oder einem entsprechend erfahrenen schulberatenden Dienst – die die Konzeptentwicklung strukturiert, moderiert und begleitet (siehe Bestandteile/Kooperation).

Zu der Projektgruppe gehört auch die Leitung. Ist dies nicht machbar, so sollte sie zumindest in enger Kooperation mit der Gruppe stehen, ihr den Rücken stärken und nach außen deutlich machen, dass ihr das Thema wichtig ist. Sie sorgt außerdem dafür, dass die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Projektgruppe sollte eine arbeitsfähige Größe (ca. fünf bis maximal zehn Personen) haben und sich aus Beratungslehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern (soweit vorhanden), Personalbeauftragten und ggf. anderen interessierten Lehrkräften oder anderen pädagogischen Mitarbeitenden zusammensetzen. Gibt es in der Einrichtung verschiedene Bereiche – etwa Schule und Hort –, so ist zu empfehlen, dass beide Bereiche in der Gruppe vertreten sind. 

Die Projektgruppe ist verantwortlich für das Voranschreiten des Entwicklungsprozesses. Sie wird in der Regel Vorlagen für die einzelnen Bausteine erarbeiten, kann dies aber durchaus auch an andere delegieren. Wichtig ist, dass die Projektgruppe partizipativ arbeitet, also immer wieder Vorlagen zur Diskussion ins Kollegium gibt oder auch Schülerinnen und Schüler dazu befragt (siehe Bestandteile/Partizipation).

Wichtig ist eine realistische Zeitplanung! Dafür sollte sich die Gruppe – am besten durch eine externe Fachkraft – über den Gesamtprozess informieren und dann Prioritäten setzen und die ersten Schritte planen. Im Verlauf der Konzeptentwicklung wird es immer wieder erforderlich sein, die Zeitplanung zu überprüfen und anzupassen. Hilfreich ist dabei, sich bewusst zu machen, dass der Weg schon ein Teil des Zieles ist. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Themenfeldern ist mindestens ebenso wichtig wie das Ergebnis, das im Schutzkonzept formuliert wird. Bereits die Fragen, die die Gruppe sich und dem Kollegium stellt, und die Diskussionen, die dabei geführt werden, bringen Veränderungen in Haltungen und Bewusstsein mit sich. Deshalb darf und sollte man einen Schritt nach dem anderen gehen und nicht zu viele „Baustellen“ gleichzeitig bearbeiten. 

Und das Ganze darf Spaß machen! Das ist trotz des Themas möglich, erfordert aber Rahmenbedingungen, die ein entspanntes Arbeiten ermöglichen. Neben der Wertschätzung für diese Arbeit durch Leitung und Kollegium gehören dazu auch äußere Gegebenheiten (ausreichend Zeit, ungestörte Räumlichkeiten, Versorgung mit Essen und Trinken ...).

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III Beteiligung von Anfang an

Zu Beginn der Schutzkonzept-Entwicklung ist es wichtig, breit darüber zu informieren und zur Beteiligung einzuladen: das Kollegium, die Eltern (zum Download), die Schülerinnen und Schüler (zumindest an weiterführenden Schulen), den Schulträger und ggf. auch die Aufsichtsbehörde (siehe Tipps). Dabei sollte sich die Projektgruppe gemeinsam mit der externen, begleitenden Fachkraft (siehe Bestandteile/Kooperation) vorstellen und erläutern, welche Pläne sie verfolgt. Es ist ratsam zu betonen, dass sie dafür die Rückendeckung der Schulkonferenz bzw. des Schulvorstands haben.

Wer alles informiert und zur Beteiligung eingeladen werden sollte:

  • Kollegium
  • Eltern
  • Schülerschaft, Schulträger, ggf. Aufsichtsbehörde (siehe Tipps)

Partizipation, also das Umsetzen von Beteiligungsstrukturen in der Schule, ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts (siehe Bestandteile/Partizipation). Aber auch schon im Entwicklungsprozess selbst spielt sie eine große Rolle, denn das Schutzkonzept wird nur dann angenommen und gelebt werden, wenn alle, die es betrifft, von Anfang an ins Boot geholt werden. Neben der Information über das Vorhaben selbst muss deutlich werden, in welcher Weise und an welcher Stelle sich Einzelne einbringen können, wo die Perspektive unterschiedlicher Gruppen besonders wichtig ist oder wo die Projektgruppe auch aktiv auf sie zukommen wird. 

Von großer Bedeutung ist auch, dass die Leitung die eigene Motivation deutlich macht und so mögliche Befürchtungen abbaut. So vermuten vielleicht einige Eltern, hinter der Entscheidung für ein Schutzkonzept stünden schlechte Erfahrungen der Schule mit Tätern in den eigenen Reihen. Wenn die Vermutung zutrifft, ist die Entscheidung für ein Schutzkonzept ein Schritt aus der Defensive. Es sollte deutlich werden, dass entsprechende Erfahrungen die Entschlossenheit für den Kinderschutz bestärkt haben. Ist die Vermutung unzutreffend, sollte auch das kommuniziert werden mit dem Hinweis, dass das mithilfe eines Schutzkonzepts auch so bleiben soll. Es ist zu empfehlen, dass die Projektgruppe oder die Leitung mögliche Befürchtungen und Vermutungen aktiv anspricht, um so auf die Elternschaft zuzugehen. Dies kann bereits in der Einladung zur Infoveranstaltung geschehen.

Tipps

Material

  • Formulierungsvorschläge für eine Einladung zur Informationsveranstaltung für Eltern
    zum Download
  • Elterninformation zu Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen zum Download
  • Elterninformation in Leichter Sprache zu Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen zum Download
  • Online-Befragung von Jugendlichen zur Wahrnehmung und Nutzung von
    Präventionsmaßnahmen in Einrichtungen und Organisationen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link
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IV Einstieg ins Thema

Bevor die Projektgruppe in die Erarbeitung der verschiedenen Bausteine eines Schutzkonzepts einsteigt, braucht sie eine Schulung zum Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen. Es geht dabei um die Vermittlung von Grundlagenwissen zu Ausmaß, Dynamiken und Folgen sexualisierter Gewalt sowie zu sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, aber auch zum Themenfeld Handy und Internet (siehe Bestandteile/Fortbildung).

Dieses Grundlagenwissen ist nötig, um

  • sexualisierte Gewalt in ihrem realen Ausmaß und den verschiedenen Erscheinungsformen überhaupt für möglich zu halten,
  • zu verstehen, was man überhaupt verhindern will bzw. wofür Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen,
  • zu realisieren, dass es sich nicht um unglückliche Zufälle, sondern um strategisch geplante Taten handelt,
  • vor allem auch zu begreifen, warum sich betroffene Kinder und Jugendliche so schwer tun, sich anzuvertrauen.

Darauf aufbauend sollte die Projektgruppe in der Schulung eine erste Idee vom Prozess einer Schutzkonzept-Entwicklung erhalten sowie die einzelnen Bestandteile kennenlernen und in ihrer Bedeutung für die individuelle Schule diskutieren.

Diese Einstiegsschulung kann auch für das gesamte Kollegium angeboten werden, damit es in der Lage ist, an dem Prozess aktiv und kompetent zu partizipieren. Vielleicht finden sich nach der Schulung noch weitere Interessierte für die Mitarbeit in der Projektgruppe. Es kann aber auch ratsam sein, die Schulung für das gesamte Kollegium erst nach der Einstiegsschulung für die Projektgruppe anzusetzen, wenn sich diese „gefunden“ hat und die Organisation einer Kollegiumsschulung quasi ihre erste Amtshandlung ist.

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