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I Entscheidung für den Prozess

Schulischer Kinderschutzauftrag

Schule hat neben einem Bildungsauftrag auch einen eigenen Erziehungsauftrag, Bildung ohne Erziehung ist nicht denkbar. Da Erziehung immer das Kindeswohl im Auge haben muss, hat Schule einen wichtigen Handlungsauftrag beim Kinder- und Jugendschutz. Schule ist die einzige pädagogische Institution, die Zugang zu allen Kindern hat.

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II Bildung einer Projektgruppe

Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist ein längerer Prozess der Organisationsentwicklung. Damit er nicht im Sande verläuft oder neben all den anderen Themen und Herausforderungen, die an Schule herangetragen werden, zu einer Überforderung wird, ist es zu empfehlen, eine verantwortliche Projektgruppe einzusetzen, die den Prozess steuert und verantwortet. Idealerweise wird zudem von Anfang an eine externe Fachkraft einbezogen – aus einer Fachstelle zu sexualisierter Gewalt oder einem entsprechend erfahrenen schulberatenden Dienst –, die die Konzeptentwicklung strukturiert, moderiert und begleitet (siehe Bestandteile/KOOPERATION).

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III Beteiligung von Anfang an

Zu Beginn der Schutzkonzept-Entwicklung ist es wichtig, breit darüber zu informieren und zur Beteiligung einzuladen. Das betrifft folgende Personen und Gremien:

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IV Einstieg ins Thema

Bevor die Projektgruppe in die Erarbeitung der verschiedenen Bestandteile eines Schutzkonzepts einsteigt, braucht sie eine Fortbildung zum Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen. Es geht dabei um Grundlagenwissen zu Ausmaß, Täterstrategien und Folgen sexualisierter Gewalt sowie zu sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen und zum Thema digitale Gewalt (siehe Bestandteile/FORTBILDUNG). Fortbildungen vermitteln auch, dass es für betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch für alle Menschen im Umfeld und für Fachkräfte professionelle Beratung und Hilfeangebote gibt.

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Webanalyse / Datenerfassung

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