Auch die Risikoanalyse, die offen legt, wo die „verletzlichen“ Stellen einer Schule liegen, gehört an den Anfang der Konzeptentwicklung. Die beiden Ziele von Schutzkonzepten bilden dabei den Ausgangspunkt für die Risikoanalyse.
Zwei Ziele von Schutzkonzepten:
- DIE SCHULE SOLL NICHT ZUM TATORT WERDEN:
Schüler*innen sollen vor sexueller Gewalt durch Erwachsene im schulischen Kontext aber auch durch Mitschüler*innen geschützt werden. - DIE SCHULE SOLL EIN KOMPETENZORT SEIN:
Hier finden Mädchen und Jungen Hilfe, wenn sie im schulischen, aber auch im privaten Umfeld sexuelle Gewalt erleben.
- Die 1.Frage der Risikoanalyse lautet: Welche Situationen sowie strukturelle und räumliche Gegebenheiten erhöhen die Gefahr, dass hier sexuelle Gewalt passiert?
- Die 2.Frage der Risikoanalyse lautet: Wie groß ist die Gefahr, dass betroffene Schüler*innen an dieser Schule nicht bemerkt werden oder/und keine Hilfe erhalten?
Risikoanalyse zur 1. Fragestellung
Um die Risiken zur 1. Fragestellung identifizieren zu können, hat sich die Projektgruppe im Vorfeld im Rahmen von Schulungen mit Täterstrategien befasst. Dieses Wissen ist unabdingbar, denn es schärft die Wahrnehmung und sensibilisiert für Umstände, deren Risiko ohne Fachwissen regelmäßig übersehen würde. Die Projektgruppe sollte in einem ersten Schritt systematisch – anhand unterschiedlicher Methoden – verschiedene Gefährdungsaspekte analysieren. Hier sollte der Blick sehr weitreichend sein und auch Gefährdungslagen überprüfen, die im baulichen Bereich liegen, im Umgang mit Nähe und Distanz, in der Nutzung digitaler Medien, im Einstellungsverfahren oder auch in der besonderen Vulnerabilität einzelner Schülergruppen. Auch „schultypische“ Risiken müssen berücksichtigt werden, wie das „Einzelkämpfertum“ der Lehrkräfte, die oft allein in den Klassen arbeiten, und die Macht, die Lehrkräften durch die Benotung von Leistung zukommt.
An weiterführenden Schulen könnte sich im zweiten Schritt der Risikoanalyse die Projektgruppe zeitweise um einzelne Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgänge erweitern. Auch diese beschäftigen sich angeleitet durch eine Fachreferentin oder einen Fachreferenten zunächst mit sexualisierter Gewalt, insbesondere mit Täterstrategien, um dann aus ihrer Sicht eine Untersuchung von Risikofaktoren durchzuführen und die Ergebnisse der Erwachsenen zu ergänzen. Gemeinsam kann dann in einem dritten Schritt überlegt werden, wie weitere Erfahrungen und Einschätzungen des Kollegiums und der Schülerinnen und Schüler erfragt werden können. Etwa mit einer (eventuell anonymen) Umfrage dazu, welche übergriffigen Situationen im Schulalltag sie schon erlebt haben und an welchen Orten oder in welchen Situationen sie sich im schulischen Rahmen nicht sicher fühlen (siehe Tipps). Hilfreich ist hierbei, bestimmte Situationen abzufragen wie beispielsweise Klassenfahrten, Einzelsituationen, Sportunterricht, Pausen.
Grundschulkinder und Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung würde es überfordern, wenn sie im Rahmen der Projektgruppe mitdiskutieren sollten. Bei ihnen ist es angemessener, sie in Klassen- oder auch Einzelgesprächen nach ihren Erfahrungen zu fragen. Etwa dazu, ob sie in der Schule schon mal Situationen erlebt haben, wo sie sich unwohl gefühlt haben oder Angst hatten oder ob sie das mal bei einem anderen Kind beobachtet haben. Eine weitere Frage wäre, ob es Räumlichkeiten in der Schule gibt, wo sie sich unbehaglich fühlen. Es gibt häufig Berichte aus Schulen, dass Kinder vermeiden, während der Schulzeit auf die Toilette zu gehen. Hier wäre es wichtig, nach den Gründen zu forschen.
Risikoanalyse zur 2. Fragestellung
Um die Risiken zur 2. Fragestellung erkennen zu können, sollten die Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden, die bislang in der Schule mit Hilfe suchenden Schülerinnen und Schülern gemacht wurden. Dies kann zunächst in der Projektgruppe geschehen, sollte im Idealfall auf das gesamte Kollegium, möglichst aber auf die Vertrauenslehrkraft und Schulsozialarbeit ausgedehnt werden. Mögliche Fragen sind: Hat sich schon ein- oder mehrmals eine Schülerin/ein Schüler wegen sexuellen Gewalterfahrungen an mich gewandt? Konnte ich helfen, bzw. könnte ich helfen, wenn es so wäre? Wenn das noch nie geschehen ist, woran könnte es liegen? Wissen die Schülerinnen und Schüler, dass dieses Thema in der Schule einen Raum hat? Wissen sie, dass Vertrauenslehrkräfte explizit auch zu diesem Thema ansprechbar sind? Wissen sie, dass sie selbst entscheiden dürfen, wem sie sich anvertrauen wollen?
Es ist sehr anzuraten, diese Fragen auch altersangemessen mit den Schulklassen oder einzelnen Schülergruppen anzusprechen. Nehmen sie die Schule als helfende Institution wahr? Welche Erfahrungen haben sie gemacht, wenn sie private Probleme hatten? Hier sollte allgemein nach Hilfeerfahrungen bei Belastungen und Problemen gefragt werden, um keinen „Offenbarungsdruck“ aufzubauen. Aber hypothetisch darf durchaus gefragt werden, was sie glauben, was eine Schülerin oder ein Schüler mit sexueller Gewalterfahrung bräuchte, um in der Schule Unterstützung zu suchen? Welche Signale würden sie ermutigen? Haben die Schülerinnen und Schüler den Eindruck, dass Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte „Ahnung“ haben und helfen könnten?
Diese Gespräche mit Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Risikoanalyse entfalten unmittelbare Schutzwirkung – noch bevor das Schutzkonzept entwickelt ist. Die Mädchen und Jungen erleben, wie wichtig es den Verantwortlichen in der Schule ist, dass sie mit sexuellen Gewalterfahrungen nicht allein bleiben. Und für betroffene Schülerinnen und Schüler kann das ein wertvolles Signal sein: „Trau dich, hier kannst du auf Hilfe zählen“.
Wie die Ergebnisse genutzt werden können
Angesichts der Ergebnisse der Risikoanalyse zu beiden Fragestellungen muss die Projektgruppe überlegen, wie das Schutzkonzept aussehen muss, um passende Antworten auf die „wunden Punkte“ zu finden. Es wird sich zeigen, dass manche Risiken behoben und andere immerhin minimiert werden können.
- Wenn sich beispielsweise herausstellt, dass die Sportlehrkräfte keine eigenen Umkleiden haben und sich bisher gemeinsam mit den Schülerinnen bzw. Schülern umziehen, können bauliche Veränderungen nötig werden oder müssen alternative Umkleideorte oder -zeiten für die Lehrkräfte gefunden werden.
- Stellt die Projektgruppe fest, dass die meisten Schülerinnen und Schüler den Vertrauenslehrer gar nicht kennen, wäre im Bestandteil „Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen“ festzulegen, auf welche Weise sich die Vertrauenslehrkraft mit ihren Themen in der Schülerschaft vorstellt und beispielsweise verbindliche Sprechzeiten anbietet.
- Wenn die Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern der unteren Jahrgänge ergeben, dass sie sich auf den im Keller gelegenen Toiletten fürchten, kann die Beleuchtung optimiert oder über einen Toilettentausch mit den Lehrertoiletten, die im 1. OG liegen, nachgedacht werden.
Es gibt aber auch Risiken, die nicht veränderbar sind – jedenfalls nicht, ohne anderen Schaden anzurichten. Hat beispielsweise die Risikoanalyse gezeigt, dass Vier-Augen-Situationen sehr leicht für sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden können, wäre es dennoch nicht sinnvoll, generell Vier-Augen-Situationen im Verhaltenskodex auszuschließen. Denn wer zu Hause sexuellen Missbrauch erlebt und sich Hilfe suchend an eine Lehrkraft wendet, braucht für ein vertrauliches Gespräch einen geschützten Rahmen – zu zweit in einem Raum bei geschlossener Tür. Solche, aber auch andere pädagogisch motivierte vertrauliche Situationen müssen trotz Schutzkonzept möglich bleiben!
Wenn sich zeigt, dass ein Risiko nicht veränderbar ist, ist das kein Grund zur Resignation. Allein die Tatsache, dass das Risiko nach der Analyse nun bekannt ist, sorgt dafür, dass ihm zukünftig Beachtung geschenkt werden wird. Und damit entfaltet das Schutzkonzept seine Wirkung gegenüber der Täterstrategie, Bedingungen zu nutzen, die unauffällig sind, die keiner beachtet.
Die Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse sollten auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden, denn sie fließen bei der Erstellung der Bestandteile des Schutzkonzepts immer wieder ein. Außerdem ist es interessant, sie nach Abschluss der Schutzkonzept-Entwicklung zur Auswertung des Gesamtprozesses noch einmal zu betrachten, um die stattgefundenen Veränderungen bewerten und wertschätzen zu können.
Tipps
Material
- Arbeitshilfe/Checkliste: Arbeitsfeldspezifische Risiken im System Schule zum direkten Download
- Das Selbstevaluationstool "Du bist gefragt!" enthält einen umfangreichen Fragenkatalog, der sich in Teilen auch zur Partizipation der älteren Schülerinnen und Schüler an der Risikoanalyse eignet. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Literatur
Zum Thema Risikoanalyse gibt es inzwischen vielfältige Veröffentlichungen und Materialien vor allem für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und das religiöse Leben, die zwar nicht direkt auf Schule übertragbar sind, jedoch nützliche Anregungen enthalten, z. B.:
- „Risikoanalyse“, in: Arbeitshilfe: Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Broschüre des Erzbistums Berlin, Seite 16–24.
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